23. September 2021
Seit zwanzig Jahren können Werkstatträte mitgestalten –
Niedersachsen feiert Meilenstein der Mitbestimmung
Vor zwanzig Jahren trat die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (kurz WMVO) in Kraft. Der Name ist Programm. Die Werkstatträte vertreten, ähnlich wie Personal- oder Betriebsräte, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten. „Ein Jubiläum, dass es zu feiern gilt“, betont die Niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerin Daniela Behrens, „durch die Werkstatträte können die Beschäftigten ihr Arbeitsumfeld aktiv mitgestalten. Das entspricht dem zentralen Leitgedanken der Inklusion – Nichts über uns ohne uns.“ Die vollständige Pressemitteilung des Sozialministeriums finden Sie hier
(Foto: Pressestelle Ministerium)