27. Oktober 2021

20 Jahre WMVO

Am 23. September 2021 fand der Aktionstag der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte Niedersachsen anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) statt. Die WMVO bildet die Grundlage für die Arbeit der Werkstatträte und der Frauenbeauftragten.

Obwohl bei den Harz-Weser-Werken gGmbH aufgrund der Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung (DWMV) gilt, bilden die Vorgänger der WMVO die rechtlichen Ursprünge und Grundlagen.

Die WMVO und die DWMV weisen große Ähnlichkeit auf, enthalten zum Teil aber auch abweichende Vorgaben. Die Frage der Mitwirkung durch die Werkstattbeschäftigten wurde seit 1980 zunächst noch in den Werkstätten-Verordnung (WVO) geregelt. Dessen §14 beschränkte sich auf die Aussage, dass Menschen mit Behinderung eine angemessene Mitbestimmung und Mitwirkung zu ermöglichen sei. Die WfbM haben in den Folgezeiten unterschiedliche Beteiligungsmodell etabliert, die später zur Entwicklung einer neuen Regelungsgrundlage evaluiert wurde.

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Bild: Jutta Weber